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Finanzlexikon: aktiva

aktiva

Die Aktiva bilden einen Bestandteil der Bilanz eines Wirtschaftssubjektes und geben über den Wert eines Wirschaftssubjektes im Einzelnen Auskunft.

Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite einer Bilanz aufgezeigt. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der Bilanz über die Aufteilung des Unternehmenswertes in eigenes und fremdes Kapital informiert.

Unterteilung der Aktiva

Die Aktiva werden insbesondere in Umlaufvermögen und Anlagevermögen aufgeteilt.

Das Umlaufvermögen stellt dabei den Teil der wirtschaftlichen Rechte dar, die das Unternehmen zur kurzfristigen und wiederkehrenden Verwendung besitzt. Dazu zählen insbesondere die Bargeldbestände, Bankkonten sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen. Daneben bilden auch für die Produktion notwendige Rohstoffe und Vorprodukte sowie kurzfristig verkaufbare Lagerbestände an Fertigprodukten Teile des Umlaufvermögens.

Das Anlagevermögen beinhaltet die langfristig gebundenen Mittel des Unternehmens. Hierzu gehören insbesondere die zur Produktion notwendige Infrastruktur wie Grund und Boden, Gebäude und Maschinen. Ebenfalls zum Anlagevermögen gerechnet werden Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter, beispielsweise mehrjährige Anleihen oder als Beteiligung oder Investition erworbene Aktien anderer Unternehmen.

Schließlich umfasst das Anlagevermögen das immateriellen Vermögen. Hierzu zählen besonders erworbene Rechte wie Lizenzen und Patente, im Markt etablierte und angesehen Marken sowie spezielle Fähigkeiten des Unternehmens. Beispielsweise in der Medienindustrie zählen die immateriellen Vermögen zu den wichtigen Elementen der Bilanz, werden hier doch die zukünftig zu erwartenden Erträge aus Film- oder Musikrechten kapitalisiert und aufgeführt.

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